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die niedere Gerichtsbarkeit

См. также в других словарях:

  • Niedere Gerichtsbarkeit — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnungen patrimoniale… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdiktion), das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege. Sie wurde früher auch von der Kirche ausgeübt, kommt aber nach den modernen Anschauungen nur dem Staate zu (s. Geistliche Gerichtsbarkeit). Der Staat überträgt seine G. zur Ausübung an… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerichtsbarkeit — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Gerichtsbarkeit bezeichnet einerseits (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsbarkeit — Justiz; Justizgewalt; Rechtsprechung; Judikative * * * Ge|rịchts|bar|keit 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Befugnis zur Rechtsprechung ● höhere Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit einer Berufungsinstanz; niedere Gerichtsbarkeit Gerichtsbarkeit der unteren… …   Universal-Lexikon

  • Grundgerechtigkeit, die — Die Grundgerêchtigkeit, plur. inus. die Gerichtsbarkeit, welche dem Grunde und Boden anklebet, mit dem Eigenthume des Grundes und Bodens verbunden ist; die niedere Gerichtsbarkeit, im Gegensatze der höhern oder peinlichen. S. das folgende …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbgerichtsbarkeit, die — Die Êrbgerichtsbarkeit, plur. inus. 1) Eine Gerichtsbarkeit, welche erblich und eigenthümlich besessen wird, wie Erbgericht 1. 2) Die niedere Gerichtsbarkeit, wie Erbgericht 2 …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Patrimonial-Gerichtsbarkeit — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …   Deutsch Wikipedia

  • Patrimoniale Gerichtsbarkeit — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsbarkeit — (Jurisdictio), die Befugniß zur Ausübung richterlicher Handlungen. I. Die weltliche G. ist als ein Bestandtheil der höchsten Staatsgewalt zu betrachten u. jede richterliche Thätigkeit daher auf diese als die erste u. einzige Quelle der G.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zent, die — Die Zênt, plur. die e, ein nur noch in Franken und Oberdeutschland übliches Wort, so wohl die Gerichtsbarkeit, als auch den Gerichtsbezirk zu bezeichnen. In dem letztern Falle sagt man z.B. in der Zent angesessen seyn, in dem Gerichte. In… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Hofmark, die — Die Hofmark, plur. die en, in einigen Gegenden, z.B. in Bayern, die Mark, d.i. der Bezirk, welcher zu einem adeligen Hofe gehöret, besonders in Ansehung der dem adeligen Hofe darüber zustehenden niedern Gerichtsbarkeit, und diese niedere… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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